Mitte Oktober haben sich die Bundesländer mit dem Bund geeinigt und es wird die Auszahlung des Corona-Bonus mit Dezember versprochen.
Als Zuwendungsempfänger für den Bonus sind Personen definiert, die im Rahmen der Versorgung von an COVID-19 erkrankten PatientInnen in Krankenanstalten beschäftigt sind und welche in unmittelbarem Kontakt mit diesen PatientInnen stehen.
Radiologietechnologen müssen bei der Erhebung der Anspruchsberechtigunug in ihrer Organisation unbedingt angeben, dass radiologietechnologische Tätigkeiten immer in unmittelbarem Kontakt mit dem Patienten ausgeübt werden.
Wir haben uns per Brief an die zuständigen Landesräte für Gesundheit in den Bundesländern gewandt, da RadiologietechnologInnen die gesetzlichen Kriterien erfüllen.