Für den Geltungsbereich radiologische Verfahren (Aufnahmen, Durchleuchtungen und Computertomografie) mit Ausnahme von Dentalröntgen wurden neue Empfehlungen zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln in der Radiologie ausgearbeitet.
Damit wurden in Österreich die europäischen Empfehlungen bezüglich Strahlenschutzmittel für Patient*innen umgesetzt.
Bei Röntgenaufnahmen, Durchleuchtungen und CT-Untersuchungen ist die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patient*innen grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Die Dokumente (Anwenderinformation, Patienteninformation und Aushang für Patienten in mehreren Sprachen) wurden für Ihre Verwendung publiziert,